• Die Anmeldewochefür alle Grundschulen in Lünen findet jährlich im September statt. Über die genauen Termine werden Sie rechtzeitig von der Stadt und auch über unsere Homepage informiert.
  • Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. September das 6. Lebensjahr vollendet haben. 
  • Auf Antrag der Eltern kann ein Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Die Entscheidung darüber spricht die Schulleitung aus. Hier sind die rechtlichen Möglichkeiten jedoch sehr vorgegeben, denn ein Kind kann nur dann vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn erhebliche gesundheitliche Bedenken gegen eine Einschulung sprechen. Hier ist in der Regel die schulärztliche Untersuchung abzuwarten.
  • Jüngere Kinder können ggf. auf Antrag der Eltern eingeschult werden. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach Rücksprache mit der Kindertageseinrichtung.
  • Bitte vereinaren Sie immer vorab einen Termin mit uns. Ihren Termin können Sie ganz bequem über unsere Online-Terminvergabe buchen (wird rechtzeitig auf der Homepage veröffentlicht) oder auch telefonisch mit uns vereinbaren.

 

Zu Ihrem Anmeldetermin möchten wir Sie bitten, Ihr Kind und folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Den ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldebogen
  • Die unterschriebenen Einverständniserklärungen
  • Den Anmeldeschein, den Sie per Post von der Stadt erhalten
  • Eine Kopie der Geburtsurkunde
  • Den Impfausweis im Original
  • Eine Kopie der Taufurkunde - nur bei katholischen Kindern

 

  • Einen Beschäftigungsnachweis - nur sofern Sie Bedarf an einem Betreuungsplatz im Offenen Gaztag haben
  • Den Antrag zum herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) - nur sofern Sie für Ihr Kind herkunftssprachlichen Unterricht wünschen

 

Alle Unterlagen & Vordrucke finden Sie auf unserer Homepage unter "Formulare" → "Formulare für die Schulanmeldung"

 

Schulspiel

Um uns ein besseres Bild von unseren neuen Schulanfängern machen zu können, nimmt Ihr Kinder -während Sie Ihr Kind anmelden- an einem kleinen Schulspiel teil. Ziel ist es, herauszufinden, ob Ihr Kind sich bis dahin altersgerecht entwickelt hat und über grundlegende Kompetenzen verfügt, die für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht nötig sind, wie z.B.: 

  • Grob- und Feinmotorik  (besonders auch Umgang mit der Schere und Klebe sowie Stifthaltung)

  • Visuelle und auditive Wahrnehmung

  • Sprachentwicklung

  • Mathematisches Grundverständnis

  • logisches Denken, Gedächtnisleistungen

  • Konzentrationsfähigkeit

 

Aufnahmekriterien bei Anmeldeüberhang

Die Gottfriedschule ist eine katholische Schule. Dennoch sind bei uns alle Kinder jeglicher Konfessionen herzlich willkommen. Die Eltern erklären sich damit einverstanden, dass die Kinder an unserer Schule nach den Grundsätzen des katholischen Bekenntnisses unterrichtet und erzogen werden. Lediglich für den Fall, dass wir zu viele Anmeldungen erhalten, spielt die Konfession eine Rolle. Bei einem Anmeldeüberhang werden folgenden Kriterien für die Aufnahmeentscheidung gemäß § 46 Abs. 2 SchulG herangezogen:

  • Katholisches Bekenntnis
  • Geschwisterkind(er)
  • Schulweg
  • ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen

 

Aufnahme in den Offenen Ganztag

Die OGS-Plätze werden in Lünen nach folgenden, einheitlichen Kriterien vergeben:


1. Dauer der benötigten Betreuungszeit zwischen 11:30Uhr und 16:00Uhr
2. Alleinerziehend + berufstätig + alleinlebend + auf Betreuung angewiesen
3. Beide Personensorgeberechtigte berufstätig und auf Betreuung angewiesen

Aufgrund der sehr hohen Bedarfe auf einen OGS-Platz, müssen alle Eltern jährlich aktuelle Beschäftigungsnachweise einreichen. Einreichungsfrist ist immer der 31.1. eines jeden Jahres. Anhand der Aufnahmekriterien wird jedes Jahr komplett neu über die OGS-Platzvergabe für das nächste Schuljahr (einschließlich bestehender Verträge) entschieden. Nachweise, die nach der angegebenen Frist eingehen oder unvollständig sind, können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden. Ihr Kind wird dann in die OGS- Warteliste aufgenommen.

 

Bei Bedarf können bis zu 20% der OGS-Plätze einer Schule anhand von sozialen Kriterien vergeben werden. Aufnahmekriterien für den Offenen Ganztag auf Basis sozialer Gründe:
➢ Sozioökonomische Faktoren
➢ Biographische Belastungen
➢ Gesundheitszustand der Personensorgeberechtigten
➢ Sicherung von Bildung + Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
➢ Besonderer päd. Bedarf des Kindes
➢ Beeinträchtigung/ Sicherstellung der Alltagsfürsorge

 

Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind ♥