Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, SGBXII-Leistungen oder Asylbewerberleistungen?
Dann können Sie seit dem 01.08.2022 finanzielle Unterstützung für Angebote in der Schule und in der Freizeit für Ihr Kind geltend machen. Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützen Kinder und Jugendliche aus Familien, die wenig Geld haben, um ihnen eine Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen.
Indem Sie Ihre UpdateCard bei dem Anbieter (z.B. Schule, Kita, Caterer, Verein) vorlegen, werden folgende Kosten übernommen:
- Mittagessen in Kita & Schule
Übernommen werden die Kosten für die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, Kita oder Tagespflege.
- Klassenfahrten & Ausflüge
Übernommen werden die Kosten in voller Höhe für Klassenfahrten sowie für Schul- und Kitaausflüge.
- Kultur, Sport, Freizeit
Für Kinder unter 18 Jahren werden 15,00 € monatlich (max. 180,00 € pro Jahr) für z.B. die Mitgliedschaft im Sportverein, Babyschwimmen,PEKIP, Musik-/ Kunstunterricht, Ferienfreizeiten oder auch Ausrüstungsgegenstände gezahlt.
- Lernförderung (Nachhilfe)
Die Kosten für die Nachhilfe (private und gewerbliche Anbieter) können übernommen werden, wenn es keine kostenlosen schulischen Angebote gibt und die Schule die Notwendigkeit und Geeignetheit der Nachhilfe bestätigt.
UpdateCard Ich 2.0 - Karte zur Bildung und Teilhabe
Anspruchsberechtigte Kundinnen und Kunden des Jobcenters Kreis Unna erhalten diese für ihr Kind/ihre Kinder im Vorfeld postalisch. Wer Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder Asylbewerberleistungen bezieht, wendet sich an die Ansprechpartner beim Kreis Unna.